Preisübersicht

Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 SGB V für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen, Stand März 2023

Für Kassenpatienten:

Gesamtbetrag ergibt sich aus:

  • Pro Rezept zahlen Sie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 €
  • Die Zuzahlung beträgt 10% je Leistung
  • Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre zuzahlungsfrei
  • Zuzahlungsfrei sind auch Patienten mit einem Befreiungsausweis

Für Privatpatienten:

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.

Für Privatpatienten erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Unsere Preise befinden sich zwischen 1,4 und 1,8.

Die aufgeführten Beträge werden von fast allen Privatkassen in voller Höhe erstattet, sofern entsprechender Versicherungsschutz besteht. Vor Beginn der Behandlung sollte sich daher jeder privat Versicherte Patient über seine individuellen Versicherungsbedingungen selbständig informieren.

Anmerkung für Beihilfe-Versicherte: Beihilfe ist eine Teilerstattung von Kosten!
Die Beihilfe-Sätze liegen erheblich unterhalb der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen. Gemäß der Bezeichnung „Beihilfe“ soll es sich auch nicht um eine Vollversicherung handeln, sondern um eine Kostenbeihilfe.

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