Patienteninformationen – Wissenswertes und Nützliches

Gültigkeitsdauer Ihres Kassenrezeptes

Haben sie von ihrem Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden sie sich bitte umgehend - persönlich vor Ort - zwecks Terminvereinbarung. Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten nur 28 Tage, die der Berufsgenossenschaften nur 7 Tage. Dabei genügt es nicht sich innerhalb dieser Frist anzumelden, innerhalb dieser Frist muss bereits mit der Behandlung begonnen werden.

Bitte bringen sie zur Anmeldung ihre Chipkarte der Krankenkasse und, falls vorhanden, ihren Befreiungsausweis mit. Als neuer Patient werden Sie auch gebeten unser Patientenaufnahme-Formular auszufüllen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur ersten Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können sich unsere Therapeuten schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.

Unterbrechungen

Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen, da auch in diesem Fall das Rezept seine Gültigkeit verliert. Und nur solange das Therapieziel nicht gefährdet wird.

Ihr Terminverzeichnis

Sie erhalten von uns einen ausgedruckten Terminzettel mit allen vereinbarten Behandlungsdaten.

Ankunft zum Termin

Bitte seien Sie jeweils 10 Minuten vor Beginn Ihrer Behandlung in der Praxis. So können wir pünktlich mit Ihrer Therapie beginnen und die Behandlungszeit voll ausschöpfen.

Wartezeiten

In aller Regel haben Sie bei uns keine Wartezeiten. Da wir mit Menschen arbeiten und Notfälle nicht ausgeschlossen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte.

Behandlungsdauer

Je nach Art der Behandlung kann die Dauer variieren. Die Krankenkassen geben Zeittakte vor, an denen wir uns orientieren.

Verspätungen

Sollten Sie sich verspäten, verkürzt sich die Behandlungs- bzw. Beratungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 10 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden als "versäumter Termin" (siehe Terminabsage) behandelt.

Ohne Heilmittelverordnung weiter behandelt werden?

Ja, grundsätzlich gilt allerdings, dass eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung von den Krankenkassen bzw. vom Gesetzgeber untersagt ist. Sind Sie jedoch bereits vor kurzem mit einer Verordnung/ Diagnose in unserer Praxis in Behandlung gewesen, dürfen wir Sie im Rahmen der Nachsorge weiter behandeln. Sie erhalten im Anschluss für die erbrachte Leistung eine Privatrechnung.

Selbstzahler - Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Unser komplettes Angebot erfahren Sie online auf diesen Seiten oder persönlich an unserem Standort. Wenn Sie in Behandlung sind, haben Sie die Möglichkeit unsere Mitarbeiter persönlich anzusprechen. Aktuelles erfahren Sie auch regelmäßig durch Aushänge in der Praxis.

Die Rezeptgebühr

Rezeptgebühren werden von uns im Auftrag der Krankenkassen erhoben und in voller Höhe dorthin weitergeleitet, kommen also nicht unserer Praxis zugute.

Terminabsage

Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis.

Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Gerne Schauen wir nach einem alternativen Termin, an dem wir eine Physiotherapie Behandlung vereinbaren können. Nichtrechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir kurzfristig die entstandene Terminlücke nicht mehr füllen können. Außerhalb der Öffnungszeiten ist für Sie ein telefonischer Anrufbeantworter geschaltet, auf welchem Sie eine Nachricht, beispielsweise Ihre Terminabsage hinterlassen können. Diese Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis durch Ihre Unterschrift als verbindlich an.

Bei versäumten Terminen besteht NICHT die Möglichkeit, den versäumten Termin durch eine Unterschrift nach zu quittieren. Dies stellt ein Versicherungsbetrug (BGB § 615 Annahmeverzug) dar und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Versäumte Termine werden dem Patienten und nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Gesetzliche Krankenkassen

Leicht· er· Leben Physiotherapie und Prävention ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie. Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physio-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung ist zum ersten Termin zu entrichten.

Private Krankenkassen
Sind wir zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was angemessen ist.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von einem erfahrenen, qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen.
Privatversicherte Patienten erhalten nach Abschluss, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlung, eine für das Einreichen bei der PKV geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden. Vor Beginn der Behandlung sollten Sie sich über Ihre Versicherungsbedingungen informieren.

Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Manuelle Therapie, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht, KGG, usw.) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel zu erreichen.

Verhalten innerhalb der Praxis

Den Anweisungen der Therapeuten/Trainer und des Personals von Leicht∙er∙Leben ist Folge zu leisten.

Für während des Aufenthalts bei Leicht∙er∙Leben Physiotherapie&Prävention aufbewahrte Gegenstände und/oder Wertsachen, auch wenn diese unter Verschluss aufbewahrt werden, wird im Falle des Verlustes keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Leicht∙er∙Leben vor.

Leicht∙er∙Leben haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

Wir bitten Sie die Geräte nach dem Gebrauch mit dem vorhandenen Desinfektionsmittel zu reinigen!

Der Trainingsraum wird ausschließlich mit zusätzlich mitgebrachten Sportschuhen betreten. Das Umziehen im Trainingsraum ist nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die vorgesehenen Umkleidemöglichkeiten und Schränke für Schuhe, Taschen oder Wertsachen. Es lässt sich natürlich kaum vermeiden, dass beim Training der Schweiß fließt. Deshalb legen wir, auch in Ihrem Interesse Wert darauf, dass beim Training stets ein Handtuch auf die Sitzflächen der Geräte aufgelegt wird. Durch mangelnde Körperhygiene kommt allerdings auch die beste Frischluftzufuhr irgendwann an ihre Grenzen. Deshalb bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme in der Praxis und im Trainingsraum

Beschwerden

Sollten Sie Beschwerden über Ihre Behandlung haben oder aus anderen Gründen unzufrieden mit Ihrem Besuch bei uns sind, würden wir es schätzen, wenn Sie uns dies mitteilen. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden!

Respekt

Im Rahmen unserer Praxis spielen Alter, Rasse, Religion, sozialer Status und sexuelle Orientierung keine Rolle. Wir hoffen, dass unsere Patienten diese Philosophie auch teilen.

Sonstiges:

Es besteht keine Behandlungspflicht! Bei Verstößen oder Missachtung von Patienten z.B. nicht Einhalten von Terminen, Fehlverhalten, fehlende Mitarbeit usw., kann die therapeutische oder sonstige Leistungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei einer gestörten Vertrauensbasis kann der Therapieerfolg nicht ansatzweise gewährleistet werden.

Unser Wissen können wir nur weitergeben, wenn die Patienten bereit sind aktiv, den Weg der Linderung und Heilung mitzugehen indem wir ein gegenseitiges Vertrauen schaffen. Nicht die Aktion ist unsere Leistung, sondern die Interaktion.

Kleidung und Wäsche

Bitte bringen Sie zu Ihrer Behandlung ein großes Handtuch oder Badetuch mit. Bequeme Kleidung oder Sportbekleidung wird empfohlen.