Informationen für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Heilmittelkatalog regelt in Deutschland, nach wie vielen Behandlungen Ihre Beschwerden besser zu sein haben. Auch Ärzte sind beim Verschreiben an diesen Katalog gebunden.

Rezept-Behandlungsbeginn

Haben sie von ihrem Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden sie sich bitte umgehend - persönlich vor Ort - zwecks Terminvereinbarung. Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten nur 28 Tage, die der Berufsgenossenschaften nur 7 Tage. Dabei genügt es nicht sich innerhalb dieser Frist anzumelden, innerhalb dieser Frist muss bereits mit der Behandlung begonnen werden.

Bitte bringen sie zur Anmeldung ihre Chipkarte der Krankenkasse und, falls vorhanden, ihren Befreiungsausweis mit. Als neuer Patient werden Sie auch gebeten unser Patientenaufnahme-Formular auszufüllen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur ersten Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können sich unsere Therapeuten schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.

Rezeptunterbrechung

Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen, da auch in diesem Fall das Rezept seine Gültigkeit verliert. Und nur solange das Therapieziel nicht gefährdet wird.

Terminabsagen

Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Gerne Schauen wir nach einem alternativen Termin, an dem wir eine Physiotherapie Behandlung vereinbaren können. Nichtrechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir kurzfristig die entstandene Terminlücke nicht mehr füllen können. Außerhalb der Öffnungszeiten ist für Sie ein telefonischer Anrufbeantworter geschaltet, auf welchem Sie eine Nachricht, beispielsweise Ihre Terminabsage hinterlassen können. Diese Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis durch Ihre Unterschrift als verbindlich an.

Zuzahlungen

Leicht· er· Leben Physiotherapie und Prävention ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie. Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physio-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung ist zum ersten Termin zu entrichten.

  • Pro Rezept zahlen Sie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 €
  • Die Zuzahlung beträgt 10% je Leistung
  • Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre zuzahlungsfrei
  • Zuzahlungsfrei sind auch Patienten mit einem Befreiungsausweis