Terminabsage

Informationen zur Terminabsage:

Nicht abgesagte Termine sind Ausfallzeiten und verursachen enorme Kosten!

Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen “Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen” ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Mo. – Fr.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Sollten Sie Ihren Termin versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig absagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

Für den ausgefallenen Termin auf Verordnung erhalten Sie im Anschluss einen neuen Termin. Ihre Anrufe werden auch an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der Öffnungszeiten durch den Anrufbeantworter entgegen genommen.